Rechtsanwälte
Katharina Arp, Jan-Ontjes Güldenzoph & Jochen Meeder 
 

 

 

Aktuelles

An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuelle Rechtsprechungen aus unseren Tätigkeitsbereichen.

 

Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" rechtens!

Das BAG hat mit Urteil vom 22.09.09 entschieden, dass sogenannte Flashmob-Aktionen im Arbeitskampf nicht generell unzulässig sind.

Zwar stellen solche Aktionen einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, der indes aus Gründen des Arbeitskampfes gerechtfertigt sein kann. Hintergrund dieser Entscheidung war eine Aktion einer Gewerkschaft, die dazu aufgerufen hatte, in einer Einzelhandelsfiliale  vollgepackte Einkaufswagen zurück zu lassen und durch den Kauf von Pfennigartikeln an den Kassen Warteschlangen zu produzieren.

 
Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Mobbing

Das LArbG Köln hat mit Urteil vom 20.11.2008 (7 Sa 857/08) entschieden, dass ein Mobbingverhalten, das geeignet sein soll, Schadensersatzpflichten auszulösen, von sozialadäquaten arbeitsalltäglichen Konfliksituatiuonen abzugrenzen ist. Kennzeichen für ein schadensersatzbewehrtes "Mobbing" ist dabei ein systematisches Verhalten des oder der Schädiger, bei dem eine bestimmte Person  fortgesetzt, bewusst und zielgerichtet angefeindet oder schikaniert wird.

Wie fast immer in den Fällen des "Mobbings" sind dies Fragen des Einzelfalles.

 

Schadensersatz wegen verspäteten oder unrichtigen Zeugnisses

Das LArbG Frankfurt hat mit Urteil vom 13.03.2009 (Az.: 13 Sa 1267/08) entschieden, dass grundsätzlich der Arbeitnehmer beweisen muss, dass die verspätete oder unrichtige Erteilung eines Zeugnisses zu einem Schaden in Form einer entgangene Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber geführt. Ausreichend kann dafür ein Hinweis in der schriftlichen Absage sein.

 

Heimliches Mithören eines Telefonats – Gerichtlich verwertbar?

Das BAG entschied mit Urteil (Az.: 6 AZR 189/08) vom 23.04.2009, dass das zivilrechtliche allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners eines Telefongesprächs verletzt ist, wenn der andere einen Dritten gezielt mithören lässt.

Aus dieser rechtswidrigen Erlangung eines Beweismittels folgt ein Beweisverwertungsverbot. Der „Mithörende“ kann nicht als Zeuge zum Gesprächsinhalt vernommen werden.

Hat der Dritte indes zufällig mitgehört, dann liegt keine Persönlichkeitsverletzung vor und die Aussage des Zeugen darf verwertet werden.

 

Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung ?

Das BAG hat sich erneut mit der Frage beschäftigt, wann eine außertarifliche Weihnachtszuwendung  nach den Grundsätzen der betrieblichen Übung zu zahlen ist. Eine allgemein verbindliche Regel,  ab welcher Anzahl von Leistungen der Arbeitnehmer auf deren Fortgewährung schließen darf, gibt es nicht.
Für jährlich gezahlte Gratifikationen hat das BAG allerdings die Regel aufgestellt, dass die dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit erstarkt BAG (Urteil vom 28.06.2006 - 10 AZR 385/05).

 

Untersagung der Durchführung einer Betriebsversammlung

Ist ein Zwei-Schicht-Betrieb verpflichtet, „just-in-time“ einen anderen Betrieb zu beliefern, und ist dies wegen der Durchführung einer Betriebsversammlung nicht möglich, so dass in dem zu beliefernden Betrieb ebenfalls Produktionsausfälle entstehen, die pro Minute mit einer Vertragsabsprache mit 500 US$ belegt sind, ist auch dies kein Grund, eine Betriebsversammlung außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen. Nur ein „wirtschaftlich ruinöser“ Schaden für den Betrieb wäre ein Grund, eine Betriebsversammlung im Wege der einstweiligen Verfügung zu untersagen.  
Es wird dem Betrieb nur in ganz wenigen Ausnahmefällen gelingen, darzulegen, dass wirtschaftliche Gründe dazu führen, dass eine Betriebsversammlung nicht während der Arbeitszeit der Arbeitnehmer durchgeführt werden kann. Der Arbeitgeber muss, wenn er sich auf solche Gründe berufen will, darlegen, dass die Durchführung der Betriebsversammlung die Existenz des Betriebes gefährdet.  (ArbG Darmstadt, Beschluss vom 07.05.2009, 7 BVGa 13/09)

 

Anspruch auf regelmäßige Reinigung eines Büros  

Arbeitnehmer haben nach § 618 BGB, § 4 ArbStättV einen Anspruch auf regelmäßige Reinigung des Arbeitsplatzes, der mit einer Leistungsklage durchgesetzt werden kann. (LArbG Mainz, Urteil vom 19.12.2008, 9 Sa 427/08)

 

Personenbedingte Kündigung wegen Untersuchungshaft des Arbeitnehmers

Das LArbG Mainz (5 Sa 416/08) hat mit Urteil vom 20.10.2008 entscheiden, dass die Arbeitsverhinderung eines Arbeitnehmers wegen (Untersuchungs-)Haft  einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen kann, dessen rechtliche Überprüfung  im Wesentlichen nach den gleichen Maßstäben wie bei einer Krankheitskündigung vorzunehmen ist.

Entscheidend kann in einem solchen Fall sein, ob die Haft voraussichtlich länger dauern wird und dem Arbeitgeber eine Überbrückung insofern nicht zuzumuten ist.

 
Neue Rechtsprechung des BAG zur Urlaubsabgeltung

Am 24.03.09 hat das BAG (9 AZR 983/07) entschieden, dass Arbeitnehmer auch im Falle der Krankheit weiter Anrecht auf Urlaub haben und dieser ggf. auch ausgezahlt werden kann. Falls Sie Fragen zu dieser Entscheidung haben, sprechen Sie uns gerne an!

 

Höhergruppierung des BOD in Hamburg

Mit Urteil vom 06.05.09 hat das ArbG Hamburg (3 Ca 595/08) entschieden, dass die Mitarbeiter des Bezirklichen Ordnungsdienstes in Hamburg nach Entgeltstufe 9 zu vergüten sind. Dieses Urteil ist indes nicht rechtskräftig. Kernaussagen dieses Urteils sind jedoch bereits vom BAG (Urteil vom 07.07.2004 – 4 AZR 507/03) entschieden worden.

 

Thema Mobbing am Arbeitsplatz

Am 09.03.2009 hat das LArbG Hannover (9 Sa 378/08) entschieden, dass bei Vorwurf  des Mobbings durch Vorgesetzte solche Konfliktsituationen, die am Arbeitsplatz üblich sind, den Mobbingvorwurf nicht begründen. Solche Konflikte lösen keinen Schadensersatzanspruch aus, da sie vom Direktionsrecht des Arbeitgebers mit umfasst werden.

In der Praxis können solche Abgrenzungsfragen sehr schwierig sein.

 

Außerordentliche, fristlose Kündigung bei strafbaren Handlungen

Am 19.01.2009 erachtete das LArbG Köln eine außerordentlich, fristlose Kündigung für wirksam, da der Arbeitnehmer abgelaufene Fleischwaren umverpackte, neu etikettierte und sich somit strafbar machte. Die lediglich vom Personalleiter ausgesprochene Kündigung war wirksam, da dieser üblicherweise Kündigungen aussprechen darf.

 

www.agm-rechtsanwaelte.de